Welche Voraussetzungen hat ein Schmerzensgeldanspruch?
Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund ärztlicher Fehlbehandlung ist das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, der ursächlich für einen Schaden beim Patienten geworden ist.
Der behandelnde Arzt hat also gegen den medizinischen Standard des jeweiligen Fachbereichs verstoßen und dadurch die körperliche Unversehrtheit des Patienten verletzt.
Zu beachten ist, dass der Arzt keinen „Erfolg“, sondern nur eine Behandlung lege artis schuldet. Dies hat den Hintergrund, dass es bei allen medizinischen Eingriffen in den menschlichen Organismus ein Risiko für Komplikationen gibt, die selbst der aufmerksamste und gewissenhafteste Arzt nicht vollständig vermeiden kann.